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Der Zensus zählt die Bevölkerung der Siedlung nach ihrem Stand - dem einfachen Bürger und dem hohen Adel. Diese gehen in den unterschiedlichen Gebäuden ihrer Profession nach. Die freien Arbeitskräfte werden zur [[Gebäude errichten|Errichtung von Gebäuden]] und zur [[Einheit ausbilden|Ausbildung von Einheiten]] genutzt.
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Version vom 18. November 2015, 16:28 Uhr

Die Ämter

Der Siedlungskern mit seinen Ämtern bildet das Herzstück einer Siedlung. Von hier aus wird das umgebene Siedlungsgebiet administriert.

Zu den Tätigkeiten der Ämter gehören im Detail:

  1. Das Auszählen der Bevölkerung
  2. Das Errichten von Gebäuden
  3. Das Ausbauen von Gebäuden
  4. Das Ausbauen des Siedlungskerns
  5. Die Ausbildung einfacher Einheiten
  6. Das Eintreiben von Steuern

Der Zensus

Der Zensus zählt die Bevölkerung der Siedlung nach ihrem Stand - dem einfachen Bürger und dem hohen Adel. Diese gehen in den unterschiedlichen Gebäuden ihrer Profession nach. Die freien Arbeitskräfte werden zur Errichtung von Gebäuden und zur Ausbildung von Einheiten genutzt.

Weiterhin treibt dieser die festgesetzten Steuern ein und zahlt den Unterhalt an die Gebäude. Der Überschuss wird an den königlichen Schatzmeister übergeben und steht damit dem ganzen Reich zur Verfügung.

Der Baumeister

Das Errichten und der Ausbau von Gebäuden oder des Siedlungskerns wird durch den Baumeister koordiniert. Zu einer Zeit kann immer nur ein Gebäude errichtet oder ausgebaut werden. Daneben kann der Siedlungskern ausgebaut werden.

Das Siedlungsgebiet

Die Größe des Siedlungsgebiet hängt von der Ausbaustufe des Siedlungskerns ab.

Ausbaustufen

  1. Weiler
  2. Dorf
  3. Stadt