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Weiterhin treibt dieser die [[Steuerrate festlegen|festgesetzten Steuern]] ein und zahlt den Unterhalt an die [[Gebäude]]. Der Überschuss wird an den königlichen Schatzmeister übergeben und steht damit dem ganzen Reich zur Verfügung. | Weiterhin treibt dieser die [[Steuerrate festlegen|festgesetzten Steuern]] ein und zahlt den Unterhalt an die [[Gebäude]]. Der Überschuss wird an den königlichen Schatzmeister übergeben und steht damit dem ganzen Reich zur Verfügung. |
Version vom 18. November 2015, 16:43 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Die Ämter
Der Siedlungskern mit seinen Ämtern bildet das Herzstück einer Siedlung. Von hier aus wird das umgebene Siedlungsgebiet administriert.
Zu den Tätigkeiten der Ämter gehören im Detail
- Das Auszählen der Bevölkerung
- Das Errichten von Gebäuden
- Das Ausbauen von Gebäuden
- Das Ausbauen des Siedlungskerns
- Die Ausbildung einfacher Einheiten
- Das Eintreiben von Steuern
Der Zensus
Der Zensus zählt die Bevölkerung der Siedlung nach ihrem Stand - dem einfachen Bürger und dem hohen Adel. Diese gehen in den unterschiedlichen Gebäuden ihrer Profession nach. Die freien Arbeitskräfte werden hier verwaltet.
Weiterhin treibt dieser die festgesetzten Steuern ein und zahlt den Unterhalt an die Gebäude. Der Überschuss wird an den königlichen Schatzmeister übergeben und steht damit dem ganzen Reich zur Verfügung.
Der Baumeister
Das Errichten und der Ausbau von Gebäuden oder des Siedlungskerns wird durch den Baumeister koordiniert. Zu einer Zeit kann immer nur ein Gebäude errichtet oder ausgebaut werden. Zusätzlich kann der Siedlungskern ausgebaut werden.
Die freien Arbeitskräfte werden eingesetzt um den Fortschritt des Baus zu bestimmen.
Der Burgvogt
Der Burgvogt befehligt die lokale Kaserne und ist in der Lage einfache Einheiten auszubilden.
Auch hier werden die freien Arbeitskräfte eingesetzt um den Fortschritt der Ausbildung zu bestimmen.
Das Siedlungsgebiet
Die Größe des Siedlungsgebiet hängt von der Ausbaustufe des Siedlungskerns ab.
Ausbaustufen
- Weiler
- Dorf
- Stadt